Die Planung wird grundsätzlich unter Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg durchgeführt. Dies ist eine wichtige Fördervoraussetzung für den Radschnellweg im Filstal.

In Einzelfällen muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten davon abgewichen werden. Jede Abweichung von den Qualitätsstandards ist zu begründen.

Einige Hinweise in der Beteiligungskarte können somit mit einem Verweis auf die Qualitätsstandards beantwortet werden, wie z.B. der Betrieb des Radschnellwegs, die Bevorrechtigung des Radverkehrs, die verschiedenen Führungsformen sowie die Streckenführung.

Hier gelangen Sie zu den Qualitätsstandards

Der Radschnellweg im Filstal ist eine Maßnahme, um den Radverkehr im Landkreis Göppingen kontinuierlich zu verbessern. Das Land Baden-Württemberg sieht Radschnellwege als ein wirksames Instrument der Radverkehrsförderung. Das Fahren mit dem Rad ist eine wichtige Alternative zum Autoverkehr, der wesentlich dazu beiträgt, dass der Verkehrssektor der Sektor mit dem höchsten Anteil an den CO2 Emissionen in Baden-Württemberg ist. Um mehr Menschen auf das klimaschonende, gesunde und auch zeit- und kostengünstige Rad zu bringen, wird eine hochwertige Infrastruktur benötigt.

Dass es bei einer so umfangreichen Planung auch Kritik gibt, ist selbstverständlich. Aus diesem Grund wird jede konstruktive Kritik von den Planerinnen und Planern auf deren Umsetzbarkeit geprüft.

Sollte Ihr Hinweis nicht direkt den RS14 und dessen Planung betreffen, werden die Hinweise an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet mit der Bitte den Vorschlag zu prüfen.

Der Radschnellweg soll als Ergänzung des bestehenden Radverkehrsnetzes des Landkreises dienen. Deshalb richtet er sich zum Großteil an den Alltagsradverkehr, also an jene, die mit dem Rad alltägliche Dinge erledigen, wie zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen fahren. Aus diesem Grund wird besonderer Wert auf die Direktheit und Anbindung an zentrale Orte gelegt. Zusammen mit der Einhaltung der Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg waren die Erreichbarkeit und Anschlüsse an den Radschnellweg ein wichtiges Kriterium bei der Entwicklung der aktuellen Vorzugstrasse aus der Machbarkeitsstudie. Die Auf- und Abfahrten entlang des Radschnellweges bilden einen wichtigen Faktor zur Vernetzung des gesamten Radverkehrsnetzes des Landkreises. Jedoch sind die Zufahrten nicht Gegenstand der Planung, die der Landkreis Göppingen aktuell durchführt. Die Zuständigkeit für die Anbindung des Radschnellwegs an das innerörtliche Radwegenetz und lokale Ziele, liegt beim jeweiligen Baulastträger. Dies sind häufig die Städte und Gemeinden. Ihre Hinweise diesbezüglich werden an die betroffene Kommune weitergeleitet.

Die Anforderungen an die Beleuchtung und Säuberung des Radschnellweges, ebenso wie der Winterdienst sind in den Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg geregelt. Detailliertere Planungen zum Betrieb sowie zur Gestaltung/Ausstattung des Radschnellwegs werden ab der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, durchgeführt. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird angestrebt.

Zuständig für den Betrieb und die Unterhaltung des Weges ist der Baulastträger. Dieser ist abhängig von den tatsächlichen Nutzungszahlen des Radschnellwegs. Bei weniger als 2.500 Radfahrenden pro Tag liegt die Baulast beim Landkreis, wenn höhere Nutzungszahlen erreicht werden, kann die Baulast an das Land übergehen.

Die verschiedenen möglichen Führungsformen für den Radschnellweg werden aktuell vom Planungsteam eingehend untersucht. Ihre Hinweise werden bei der Planung hinzugezogen. Wenn Sie sich informieren wollen, welche Führungsformen bei Radschnellwegen eingesetzt werden können, finden Sie dies auf der Projektwebsite oder in den Qualitätsstandards.

Um Fragen der Führungsform handelt es sich beispielsweise bei der Entscheidung zwischen einem gemeinsam geführten Geh- und Radweg oder einem selbstständig geführten Radweg.

Der Radschnellweg soll eine breite, direkte und möglichst kreuzungsfreie Verbindung darstellen. Dass dies im dicht bebauten Filstal nicht immer möglich sein kann, ist dem Planungsteam durchaus bewusst. Aus diesem Grund wird an eine Vielzahl von möglichen Lösungen gedacht. Hierzu gehört die Bevorrechtigung der Radfahrenden mithilfe von Bodenmarkierungen und Beschilderungen, sowie verschiedenen Bauwerkslösungen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. In den Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen sind die zulässigen Wartezeiten festgelegt. Wo die Bevorrechtigung durch Markierungen und Schilder nicht möglich ist, werden durch Unterführungen oder Brücken kreuzungsfreie Lösungen gesucht. Mögliche Bauwerke werden dabei intensiv mit den Kommunen und weiteren betroffenen Baulastträgern abgestimmt.

Die abgebildete Streckenführung entstand in der Machbarkeitsstudie, die 2017-2019 unter Beteiligung der Städte und Gemeinden erstellt wurde. Dabei wurde besonderer Wert auf die Möglichkeiten zur Einhaltung der Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen vom Land Baden-Württemberg gelegt. Die bereits untersuchten Trassen können Sie der Machbarkeitsstudie entnehmen. Auch Vorschläge zu neuen Streckenabschnitten wurden hinsichtlich Ihrer Realisierbarkeit im Einklang mit den Qualitätsstandards geprüft.

 

Das Ziel des Radschnellwegs ist es, die wichtigen Quellen und Ziele des Alltagsradverkehrs möglichst direkt miteinander zu verbinden. Dabei muss auf der ausgewählten Strecke die Möglichkeit zur Einhaltung der Qualitätsstandards bestehen. Dies stellt im dicht bebauten Filstal und für eine über rund 20 km durchgängige Verbindung eine große Herausforderung dar.

Die Hauptverkehrsstraßen, die bisher vorrangig vom Kfz-Verkehr genutzt werden, verlaufen auf zentralen Achsen, die aufgrund der geringen Steigungen und der direkten Verbindung der Orte, für die Zwecke des Radschnellwegs besonders gut geeignet sind. Deshalb soll der Radschnellweg teilweise entlang von ebendiesen Hauptverkehrsstraßen geführt werden. Hinzu kommt der im Sinne einer Mobilitätswende positive Nebeneffekt, dass in manchen Abschnitten Flächen, die bislang überwiegend durch Kfz-Verkehr in Anspruch genommen wurden, umgestaltet werden und somit Verkehrsflächen für den Radverkehr gewonnen werden – ohne zusätzlich neue Flächen zu versiegeln.

 

Der Radschnellweg richtet sich in erster Linie nicht an den Freizeitradverkehr, in dem umwegige Verbindungen zu Gunsten einer landschaftlich schöneren Routenführung in Kauf genommen werden könnten, sondern an den Alltagsradverkehr, der eine möglichst kurze und topographisch anspruchslose Verbindung sucht.

 

Sollte sich Ihr Hinweis auf die Steigung der Strecke oder die Anzahl beziehungsweise den Radius der Kurven beziehen, kann dies auch mit den Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen beantwortet werden. Dort werden Vorgaben zu kurven- und steigungsarmen Streckenverläufen gegeben. Die bisher zur Beteiligung veröffentlichten Streckenverläufe werden im Detail, insbesondere in Kurven- und Kreuzungsbereichen, in den folgenden Planungsphasen optimiert und orientieren sich an bisher vorhandenen Wegen.

 

Genauere Informationen über die Vorzugstrasse finden Sie in der Machbarkeitsstudie und die Anforderungen der Strecke in den Qualitätsstandards.

Gemäß den Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen Baden-Württemberg werden Rad- und Fußverkehr auf dem Radschnellweg in der Regel getrennt geführt. Idealerweise werden Radweg und Fußweg mit einer deutlichen Trennung, zum Beispiel in Form eines Grünstreifens ausgeführt. In außerörtlichen Abschnitten, in denen ein eher geringes Fußverkehrsaufkommen (<25 Fußgängerinnen und Fußgänger/Stunde) erwartet wird, kann eine gemeinsame Führung mit dem Radverkehr sinnvoll sein. In diesen Fällen ist eine Mindestbreite von 5 m vorgeschrieben. An Stellen, an denen eine getrennte Führung oder ein Weg mit 5 m Breite nicht umsetzbar ist, wird eine für alle Verkehrsteilnehmer akzeptable Lösung gesucht.

 

Weitere Hinweise zu den Führungsformen eines Radschnellweges finden Sie in der Kategorie „Führungsformen“.

Da die Trasse des RS14 an einigen Stellen entlang der Fils und durch die Natur führt, ist der Umweltschutz ein wichtiger Bestandteil der Planung. Es wurde bereits eine Habitatpotenzialanalyse durchgeführt, in der die Lebensräume streng geschützter Tierarten untersucht wurden. Daran anschließend wird derzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt, um die Betroffenheit der vorkommenden Tierarten zu untersuchen und später gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen zu veranlassen.

 

Auch der Hochwasserschutz entlang der Fils wird in die Planung miteinbezogen. Hierfür steht das Planungsteam im Austausch mit den verantwortlichen Stellen. Sollten für Eingriffe in schützenswerten Naturraum ausgleichende Maßnahmen notwendig sein, so wird dies ebenfalls in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Trotz der zu untersuchenden Auswirkungen auf Gewässer-, Boden- und Artenschutz stellt das Projekt einen Baustein für mehr Umweltschutz dar. Unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Auflagen kann der Radschnellweg einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen des Kfz-Verkehrs im Landkreis Göppingen leisten.

Ihr Hinweis gibt eine Präferenz für eine der beiden Varianten durch Uhingen beziehungsweise Eislingen. Bei diesen Stellen gibt es noch keine abgeschlossene Entscheidung, welche Variante gewählt wird. Ihre Einschätzung wird bei der Wahl der Varianten – unter Berücksichtigung vieler weiterer Faktoren – eine entscheidende Hilfe sein.

Der Radschnellweg führt durch das dicht bebaute Filstal, dadurch wird es immer wieder zu Konflikten mit dem ruhenden, aber auch mit dem fahrenden Verkehr kommen. Die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten ist bei der Planung ein besonders wichtiger Faktor. Diese Sicherheit kann durch viele verschiedene Lösungswege erreicht werden.

Die von Ihnen erkannten Gefahrenpotenziale helfen den Planerinnen und Planern dabei Lösungen zu finden, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem gesamten Radschnellweg zu gewährleisten.