Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sind bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.radschnellweg-hd-ma.de/ veröffentlichte Website.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei zugänglich.
    • Kartenmaterial in Form von PDF-Dokumenten sind nicht barrierefrei zugänglich.
    • Innerhalb der Webseite kommen Wörter in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Webseite vor.

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.10.2022 erstellt und am 11.05.2023 aktualisiert.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einem Prüfbericht gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO), ausgeführt durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Regierungspräsidium Karlsruhe

Abteilung 4 – Öffentlichkeitsbeteiligung

Schlossplatz 4-6

76131 Karlsruhe

E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@rpk.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Pressestelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Abteilung 4, Öffentlichkeitsbeteiligung, des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.